Unfallversicherung Lexikon
Man kann in der Unfallversicherung Bergungskosten mitversichern. Dadurch werden Kosten für die Suche nach Verletzten, Kosten für die Fahrt ins Krankenhaus und vom Unfallort zum Heimatort des Verletzten gedeckt. Es werden die Kosten übernommen bis zu den Betrag der im Vetrag festgelegt wurde.
Bei Unfällen im beruflichen Bereich leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber bezahlt.
Eine Invalidität in der Unfallversicherung ist eine körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit Beinträchtigung, die eine Person durch einen Unfall erlitten hat.
Die Leistung die bei einen Schadensfall maximal bezahlt wird ist die die Schadenssumme in der Unfallversicherung.

