Unfallversicherung News



Unfallversicherung Änderungen 2009

29.12.08 (Allgemein)

In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es ab dem 01.01.2009 einige Änderungen.

Der Arbeitgeber muss ab dem 01.01.2009 an die gesetzlichen Unfallversicherung, die Daten jedes einzelnen Angestellten melden und die Daten müssen vom Arbeitgeber ab diesen Jahr an die Einzugsstellen der Krankenkassen gemeldet werden.

Ab Anfang 2009 gibt es eine Änderung beim Beitrag zum Insolvenzgeld. Der Beitrag wird nicht mehr von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingezogen, sondern muss einmal im Moment an die Einzugsstellen der gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden vom Arbeitgeber.

Nachdem Vereine schon seit 2005 die Möglichkeit haben, ehrenamtliche Funktionäre freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern, besteht die Möglichkeit ab nächstes Jahr auch für politische Parteien.

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